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Die „Bürger für Haan – Bürger Union“ ist eine unabhängige und demokratische Wählergemeinschaft i.S.d. §15 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW) sowie des § 34 g Einkommenssteuergesetz (EStG).

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.

Sie können uns Ihre Spende direkt überweisen:

DE29 3035 1220 0091 2037 37 / Kontoinhaber: Bürger für Haan – Bürger Union

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